Positives Testergebnis - das sind die nächsten Schritte
Sie wurden telefonisch darüber informiert, dass Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Befolgen Sie deshalb verbindlich die folgenden Anweisungen.
In Kürze wird sich das kantonale Contact Tracing Zentrum (CONTI) mit Ihnen in Verbindung setzen, Sie hierzu ebenfalls weiter instruieren und Isolation sowie Quarantäne Ihrer Kontaktpersonen verfügen.
Begeben Sie sich in Isolation! Diese dauert 5 abgeschlossene Tage seit Symptombeginn, wovon die letzten 2 Tage symptomfrei sein müssen – sonst verlängert sich die Isolation entsprechend. So berechnet sich die Isolation z.B. bei Symptombeginn 01.01.21 mindestens bis inkl. 06.01.21. Die Isolationsanordnung des CONTI gilt als Arbeitsunfähigkeitszeugnis. Verlängerungen bis 5 Tage brauchen kein Zeugnis, bei weiterer Verlängerung wird ein Arztzeugnis verlangt.
Bis zur Isolationsanordnung durch das CONTI gilt die mündliche Information zur Isolation als verbindlich!
Wurde die Diagnose mittels Antigen-Schnelltest gestellt bei entsprechender Symptomatik empfehlen wir Ihnen, zur Dokumentation zusätzlich einen PCR Test durchführen zu lassen. Nach aktuellem Stand werden EU-weit gültige "Genesen-Zertifikate" nur bei dokumentiert positivem PCR-Ergebnis erteilt.
Legen Sie für sich, bzw. mit Ihren Kontaktpersonen eine Kontaktliste mit allen Personen, die mit Ihnen ungeschützten engen Kontakt hatten im Zeitfenster 2 Tage vor Symptombeginn bis zum Tag des Abstrichs, an dem Sie als Verdachtsfall die Selbstisolation begonnen haben sollten. Enge Kontakte sind definiert als Exposition von mehr als 15 Minuten mit weniger als 1,5 Metern Abstand, sofern kein Mund-Nasenschutz getragen wurde. Diese Personen sollten Sie so bald als möglich informieren, damit sie sich selbst in Quarantäne begeben können. Das CONTI wird diese Personen zusammen mit Ihnen erheben und dies nachher direkt kontaktieren, sie werden eine entsprechende Quarantäneanordnung erhalten. Ausnahmen von der Quarantäne bestehen unter definierten Umständen nach durchgemachter Covid-19-Infektion, über dies wird das CONTI entscheiden.
Kontaktpersonen können Sie zudem formlos über Email (conti@ag.ch) oder via Hotline des CONTI (062 835 51 10) nachmelden.
Haben Sie die SwissCovidApp App aktiviert, können Sie zusätzlich zu obiger Liste, welche obligatorisch bleibt, durch Eingabe eines Codes Ihre engen Kontakte anonym über das Risiko informieren. Diesen Code erhalten Sie nach Test im Testzentrums über das Online-Portal, in dem Sie zu Ihrem positiven Testresultat informiert wurden (direkt aufzurufen über Ihren QR-Code). Alternativ erhalten Sie einen Code von uns, beim Contact Tracing Center des Kantons (conti@ag.ch) oder via Hotline des CONTI (062 835 51 10).
Von der Kontakt-Quarantäne können Sie nach Rücksprache mit dem CONTI befreit werden, falls:
a) Sie vollständig mittels mRNA Impfstoff geimpft wurden, dies ist definiert als:
ab 15 Tage nach der 2 Impfung oder entsprechend 15 Tage nach der einen Impfung falls Sie vorher eine Infektion durchgemacht haben.
Achtung: Diese Quarantänebefreiung gilt aktuell nicht für Reisequarantäne!
b) Sie zuvor in den letzten 6 Monaten eine Covid-19 durchgestanden und sich somit ebenfalls immunisiert haben.
Vorgehen in Quarantäne
Das Merkblatt des BAG zum Verhalten in der Quarantäne finden Sie hier:
Die Quarantäne dauert ebenso 10 abgeschlossene Tage nach dem letzten Kontakt, somit berechnet sich die Quarantäne z.B. nach letztem Kontakt am 01.01.2021 vom 01.01.2021 bis inkl. 11.01.2021. Treten während der Quarantäne Atemwegssymptome, Fieber, oder Geruchs-/Geschmacksstörungen auf, soll unbedingt ein Abstrich gemacht werden.
Ebenso kann ein Test am Tag 5 der Quarantäne noch vor Entwicklung eigentlicher Symptome eine Infektion dokumentieren und aus Quarantäne eine zeitgerechte Isolation begründen, ein negativer solcher Test verkürzt die Quarantäne jedoch nicht.
Umgekehrt kann aber bei asymptomatischen Personen mit negativem Test (Antigen-Schnelltest) ab Tag 7 die Quarantäne dies in Rücksprache mit dem CONTI unter definierten Schutzmassnahmen frühzeitig beendet werden.
Weitere Informationen bekommen Sie unter folgenden Links: