Selbstbehalt bei Originalmedikamenten ab 1.1.24
Die Massnahmen des Bundes betreffen auch den Selbstbehalt.
Dieser liegt für Medikamentenkosten aktuell bei 10% für Beträge, die über die Franchise hinausgehen. Bei Originalpräparaten, für die ein wirkstoffidentisches Generikum zur Verfügung stünde, wird ein erhöhter Selbstbehalt von 20% fällig, sofern diese den Preis nac dem Patentablauf nicht gesenkt haben.
Im Zuge der Gesetzrevision wird dieser nun von 20% auf 40% angehoben. Zudem müssen medizinische Gründe gegen den Austausch eines Medikaments künftig mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.
Durch die ANhebung des Selbstbehalts wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, vermehrt auf kostengünstige Generika und Biosimilars umzusteigen.
Die Massnahmen des Bundes betreffen auch den Selbstbehalt.
Dieser liegt für Medikamentenkosten aktuell bei 10% für Beträge, die über die Franchise hinausgehen. Bei Originalpräparaten, für die ein wirkstoffidentisches Generikum zur Verfügung stünde, wird ein erhöhter Selbstbehalt von 20% fällig, sofern diese den Preis nac dem Patentablauf nicht gesenkt haben.
Im Zuge der Gesetzrevision wird dieser nun von 20% auf 40% angehoben. Zudem müssen medizinische Gründe gegen den Austausch eines Medikaments künftig mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.
Durch die ANhebung des Selbstbehalts wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, vermehrt auf kostengünstige Generika und Biosimilars umzusteigen.